Ein Impressum muss sein

Wer im Internet veröffentlicht, sollte auch deutlich zu erkennen geben, wer er ist.
 
Jeder, der eine Internetseite betreibt und auf dieser Informationen anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen machen. Diese so genannte Anbieterkennzeichnungspflicht ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt, welches seit 1. März 2007 gilt.  

Im neuen Gemeindebaukasten ist die Impressumseite grundsätzlich vorhanden und sollte bestimmte Angaben machen.
 
Dies sollte das Impressum enthalten:
 
Name der Kirchengemeinde/kirchlichen Einrichtung
Straße
PLZ Ort
Telefon
Telefax
E-Mailadresse
Internetadresse
Pfarrer: ... (inhaltlich Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag)
 
Vorsitzender des Kirchengemeinderats: ...
 
Die Evangelische Kirchengemeinde ...  / kirchliche Einrichtung ... [sofern keine GmbH o. ä.] ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ( http://www.elk-wue.de) an.
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Weiterführende Links
Das Telemediengesetz
Der Rundfunkstaatsvertrag
 

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